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Wichtige Änderung bei Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten

Bei der Beantragung auf Übernahme der Fahrtkosten gibt es eine Änderung. Wie man in dem Infoschreiben lesen kann, muss zusätzlich zum Antrag auf Fahrkostenübernahme die Fahrkarte über das Onlineportal beim Verkehrsträger bestellt werden. Dies gilt nun nicht mehr nur für Neuanträge, sondern muss vor jedem neuen Schuljahr für jeden Folgeantrag erfolgen. Wenn keine Bestellung der Fahrkarte über das Onlineportal der Westfalenbus GmbH erfolgt, bekommt das Kind keine Fahrkarte, auch wenn es eigentlich berechtigt ist.

Die Anträge auf Übernahme der Fahrkosten müssen bis spätestens zum 15.04.2022 im Sekretariat abgegeben werden. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Drucken haben, können Ihre Kinder das Formular auch gern im Sekretariat abholen.

Hier finden Sie den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zum Ausdrucken.