Wir vertreten Elterninteressen und bilden die Informationsbrücke
Als Mitwirkungsgremium ist die Schulpflegschaft an einigen wesentlichen Entscheidungen im Schulleben beteiligt. So ist laut Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77 die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft und Schulleitung geregelt. Teile der Schulpflegschaft nehmen dazu an der Schulkonferenz teil, um mit der Schulleitung den Vertretern der Lehrerkonferenz und der Schülervertretung z. B. über die Einführung neuer Schulbücher oder die Durchführung schulinterner Fortbildungen zu beschließen.
Gremien – Für jeden was dabei
Die Klassenpflegschaften bilden die Informationsschnittstellen zwischen den Eltern, Kindern und Lehrern innerhalb der Klassengemeinschaft. Sie organisieren z. B. Elterncafés und teilen sich mit den Klassenleitungen organisatorische Aufgaben wie das Führen der Klassenkasse oder unterstützen bei den Vorbereitungen von Klassenfahrten. Die Pflegschaftsvorsitzenden der Klassen sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft.
In der Schulpflegschaft berät sich die Schulleitung mit den Eltern. Hier ist daher die Informationsschnittstelle zwischen Schulleitung und Elternschaft. Man bespricht dort u. a. alle entscheidenden Themen vor, die in der Schulkonferenz beschlossen werden. Aus den Vertretern der Schulpflegschaft werden die Funktionen und Abgesandten für die Gremienarbeit gewählt.
Durch die Teilnehmer der Schulkonferenz werden u.a. das Schulprogramm, die Schulordnung, Kooperationen mit anderen Schulen, Einführung neuer Lernmittel und die Verwendung des Schuletats beraten und beschlossen. In der Schulkonferenz soll immer ein Ausgleich im Stimmverhältnis zwischen Lehrer-, Eltern- und Schülerstimmen herrschen.
Auch in die Teilkonferenz (früher u.a. als Klassenkonferenz bekannt) wird eine Person aus der Schulpflegschaft entsandt, hier geht es die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen zur Sanktionierung von Fehlverhalten der Schüler. Darüber hinaus kann es in besonders zeitdringlichen Fällen zur Zusammenkunft eines Eilausschusseskommen, an dem wiederum ein Mitglied der Schulpflegschaft teilnimmt. Die hier getroffenen Entscheidungen sind unverzüglich der Schulkonferenz zur Überprüfung vorzulegen. Für unsere im Aufbau befindliche Schule bildet das Gremium für die schulscharfe Ausschreibung eine besondere Rolle. Die entsandten Vertreter aus der Schulpflegschaft nehmen hier z. B. an Vorstellungsgesprächen für neu zu besetzende Stellen an der Schule teil. Da schulische Elternarbeit in der Bürgerkommune Schwerte ebenfalls eine Stimme braucht, wird von unserer Schule eine Vertretung in die Stadtschulpflegschaftentsandt. In diesem Gremium wird neben einem regen Informationsaustausch unter den Elternvertretern aller Schulformen auch immer an akuten Problemen in Sachen Ausstattung der Schulen durch den Schulträger gearbeitet.
Kontakt
Pflegschaftsvorsitzende: Aira Wieners