Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.
Alle Informationen und die Voraussetzungen finden Sie im Elternbrief.
Bitte nutzen Sie den Antrag auf Fahrtkostenübernahme.