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Holzener Weg 22-24

58239 Schwerte

Informationen zur Fahrkostenübernahme

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen.

Alle Informationen und die Voraussetzungen finden Sie im Elternbrief.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf Fahrtkostenübernahme.