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Holzener Weg 22-24

58239 Schwerte

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, gemäß Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW ist es möglich, bei Vorlage gewisser Voraussetzungen die Übernahme der Fahrkosten für Schüler*innen durch den Schulträger zu erlangen. Alle Informationen und die Voraussetzungen finden Sie im Elternbrief. Bitte nutzen Sie den Antrag auf Fahrtkostenübernahme.
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